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Ausbildung zum/r Bediener/in von Hubarbeitsbühnen
gemäß DGUV 308-008 (BGG 966) und DGUV 100-500 (BGR 500)

Zielsetzung

Laut Gesetzten, Verordnungen und Regeln sind Unternehmer dazu angehalten Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Arbeitsbühnen entsprechend zu schulen. Das soll die Unfallzahlen mit Arbeitsbühnen senken und Ihren Mitarbeitern ein sicheres Gefühl im Umgang mit Arbeitsbühnen vermitteln. Mitarbeiter bzw. Bediener, die dank meiner Schulungen und Ihrer Erfahrung sicher arbeiten, sehen mögliche Gefahren und Schwierigkeiten bei der bevorstehenden Tätigkeit voraus und Sie werden für Situationen  sensibilisiert, die zu einem Unfall führen könnten. Aus diesem Grund verlangen auch immer mehr Auftraggeber nach qualifizierten Schulungsnachweisen, um entsprechende Aufträge an Ihr Unternehmen zu erteilen.

Schwerpunkte

Theorie
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
  • Aufstellung und Inbetriebnahme
  • Allgemeiner Betrieb
  • Unfallgeschehen
  • Prüfung von Geräten
Praxis
  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Notablaß

Voraussetzungen

  • Persönliche Schutzausrüstung ( z.B. Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe)
  • Die physische und psychische Eignung
  • Das vollendete 18. Lebensjahr
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung AMU

Ort

Nach Absprache

Termin

Nach Absprache

Seminargebühren (Einzelteilnehmer)

Netto:  151,26 €
Brutto: 180,00 €

Sonstiges

Nach erfolgreichem Abschluss (Prüfung nur in Deutsch) erhalten die Teilnehmer den Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen. Die Dauer der Schulung beträgt einen Tag. Die Prüfungsgebühren sind im Preis enthalten.

Hubsteiger im Einsatz



DGUV-Information 214-059 (Modul 5 nach GUV-I 8624) Arbeiten mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen

Zielsetzung

Der Lehrgang vermittelt Grundlagen für die richtige Handhabung der Motorsäge sowie die Positionierung des Arbeitskorbes einer Drehleiter.

Voraussetzungen

  • Persönliche Schutzausrüstung für die Arbeit mit der Motorsäge im Arbeitskorb (Schnittschutzbeinlinge, Schnittschutzjacke, Schnittschutzhandschuhe, PSA gegen Absturz)
  • Die physische und psychische Eignung
  • Das vollendete 18. Lebensjahr
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs “Modul 1 + 2 (Motorsägengrundlehrgang)”
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung AMU (nicht älter als 36 Monate)
  • Befähigung zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen

Schwerpunkte

  • Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsort
  • sichere Arbeitstechniken, wie z.B.
    • Auswahl geeigneter Motorsägen, starten der MS außerhalb des Arbeitskorbes
    • Wahl der sicheren Arbeitsposition
    • anzuwendende Schnitttechniken an Ästen, Stämmen und Kronenteilen
    • Fallbereich von Ästen und Stammteilen
  • Positionierung des Arbeitskorbes
  • Vermittlung der Schnitttechniken im Arbeitskorb

Sonstiges

Nach erfolgreichem Abschluss (Prüfung nur in Deutsch) erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Die Dauer der Schulung beträgt zwei Tage. Die Prüfungsgebühren sind im Preis enthalten.

Seminargebühren Einzelteilnehmer:
Netto:  300,00 €
Brutto: 357,00 €

Zertifizierung